Allgemeine Geschäftsbedingungen
der P·A·W Werbeartikel GmbH
I. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen und liegen allen Angeboten, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Vereinbarungen zu Grunde.
Sie werden durch Auftragserteilung resp. Annahme der Lieferung oder Leistung anerkannt.
Abweichende Geschäftsbedingungen und Hinweisen des Bestellers auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, so auch die Vereinbarung, von der Schriftform abgehen zu wollen.
II. Zahlung
Mit Erscheinen dieser Homepage gelten die hier genannten Preise und basieren die Zahlungsbedingungen auf der jeweils gültigen Preisliste des Lieferers. Alle Preise verstehen sich - vorbehaltlich anderer Vereinbarungen - zuzüglich Versandspesenanteil von Euro
...und der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller darüber hinaus alle mit der Grenzüberschreitung verbundenen Kosten und Auslagen, namentlich Gebühren für Import- und Exporterlaubnisse und allfällige Zölle zu tragen, auch soweit diese vom Lieferer vorgelegt werden.
Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Besteller. Der Besteller ist nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung von Gegenforderungen berechtigt.
III. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der P·A·W Werbeartikel GmbH. Besteller unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters.
IV. Lieferverzug
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Lieferer ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.
Gerät der Lieferer mit der Lieferung in Verzug, hat der Besteller dem Lieferer eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Verstreicht diese fruchtlos, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich nach Ablauf der Nachlieferungsfrist erklärt werden. Weitergehende Rechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere jeglicher Schadenersatz sowie anderweitige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eine gesetzliche Haftung besteht. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn der Lieferer den Liefertermin oder die Nachlieferungsfrist ohne sein Verschulden nicht einhalten kann, insbesondere wegen höherer Gewalt. Der Besteller hat auch unter solchen Umständen keine Rechte oder Ansprüche wegen Nicht- oder Spätlieferung, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Umstände eintreten, nach denen die Lieferzeit bereits überschritten war bzw. der Lieferer sich im Verzug befunden hatte.
V. Gefahrtragung
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Lieferers verlassen hat. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch oder durch Verschulden des Bestellers, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
VI. Mängelrüge
Mängelrügen sind vom Besteller, sofern nicht durch gesetzliche Regelung andere Fristen zwingend vorgesehen sind (und diese gesetzlichen Bestimmungen auch auf den Besteller zwingend anzuwenden sind), spätestens binnen 5 Tagen ab Ausfolgung der Ware erfolgen, widrigenfalls sie nicht mehr berücksichtigt werden können.
VII. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie den Ersatz von Kosten und Spesen der Mahnschreiben, die durch die zwecksentsprechende Verfolgung unserer Ansprüche aus dem abgeschlossenen Vertragsverhältnis entstehen - insbesondere sind dies Kosten und Aufwendungen für alle außergerichtlichen tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes.
VIII. Wohnsitzwechsel
Bei Wohnsitzwechsel ist der Besteller verpflichtet, unverzüglich die neue Wohnanschrift bekanntzugeben, sofern noch gegenseitige Leistungen ausständig sind. Widrigenfalls hat der Besteller die erstehenden Wohnsitzerhebungskosten zu tragen und gelten die an die zuletzt vom Besteller genannte Anschrift gerichteten rechtlichen Erklärungen als ihm zugegangen.
IX. Gerichtsstand
Es gilt ausschließliche österreichisches Recht als vereinbart. Gerichtsstand ist Wien.
X. Zahlungs- und Erfüllungsort
Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Firmensitz des Lieferers.
XI. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende zu ersetzen.